Zugangsvoraussetzungen  und –bedingungen für das Berufliche Gymnasium              
			  
			    
                  
                    | 1. | 
                    Teilnahme am Fremdsprachenunterricht       beginnend ab Klassenstufe 5 und 
                      fortlaufend bis zur  
                      Klassenstufe 10. Die Fremdsprache ist Englisch       oder,  sofern  die Schüler in dieser Fremdsprache 
                      am       Beruflichen Gymnasium fortlaufend unterrichtet werden können, Französisch       oder Russisch 
                    (erste Fremdsprache)  | 
                  
                  
                    | 2. | 
                    In die       Klassenstufe 11 des beruflichen Gymnasiums können aufgenommen werden  | 
                  
                  
                    |   | 
                    a. | 
                    Schüler, die        die Klassenstufe 10 der Mittelschule oder einer vergleichbaren  allgemeinbildenden Schule 
                      besucht und dort den 
                      Realschulabschluss  oder einen gleichwertigen Abschluss mit 
                      mindestens dreimal  
                      der Note „gut“ in den Fächern Deutsch,
                      Mathematik, der ersten Fremdsprache, Physik,  Chemie und Biologie 
                    erreicht haben. Jedes der übrigen genannten Fächer soll mindestens die Note „befriedigend“ aufweisen. Die Durchschnittsnote aller  Fächer soll mindestens 2,5 sein,  | 
                  
                  
                    |   | 
                    b.  | 
                    Schüler von        Gymnasien mit dem Versetzungszeugnis von Klassenstufe 10 nach        Klassenstufe 11 des Gymnasiums oder des Nachweises des        Realschulabschlusses,  | 
                  
                  
                    |   | 
                    c.  | 
                    Schüler mit        einem Realschul- oder gleichwertigem Abschluss, die eine mindestens        zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben, wenn die        Durchschnittsnote aller Fächer im Abschlusszeugnis für den Realschul-        oder gleichwertigen Abschluss besser als 3,0 ist, wobei in den Fächern        Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache keine Note schlechter als        befriedigend sein darf und die Durchschnittsnote aller Fächer im        Abschlusszeugnis der Berufsschule oder Berufsfachschule besser als 2,5        sein ist.  | 
                  
                  
                    | 3. | 
                    Schüler, die       die Notenanforderungen nach Absatz 2, Punkt a nicht erfüllen, deren       Durchschnittsnote aller Fächer jedoch besser als 3,0 ist, können auch dann       in Berufliche Gymnasien aufgenommen werden, wenn ihre Eignung in einem       fachlich orientierten Eignungsgespräch festgestellt wird. In diesem  Gespräch soll der Schüler grundlegendes       Verständnis für die Fachrichtung Ernährungswissenschaft nachweisen.    | 
                  
                  
                    | 4. | 
                    Die Schüler       dürfen bei Schuljahresbeginn der Klasse 11 das 18. Lebensjahr und bei       abgeschlossener Berufsausbildung das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet       haben. Ausnahmen sind in begründeten Fällen möglich. Das gilt sowohl für       die Altersregel als auch für weitere außergewöhnliche Umstände.  | 
                  
                  
                    | 5. | 
                    Nicht       aufgenommen werden können Schüler, | 
                  
                  
                    | . | 
                    
-  denen bereits einmal die Zulassung zur Abiturprüfung  verwehrt oder
 
                      -  die bereits einmal an der Abiturprüfung zum Erwerb  der allgemeinen Hochschulreife teilgenommen haben.
 
 
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